Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der QUALITYPOINT GMBH unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die jeweils gültige Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist maßgeblich.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen Anwendung, selbst wenn bei Zusatzverträgen hierauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Etwaige entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, es sei denn, sie werden von der QUALITYPOINT GMBH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Grundlage geschlossenen Verträge. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der konkrete Umfang eines Beratungsauftrags wird individuell und vertraglich festgelegt.

2.2 QUALITYPOINT GMBH behält sich das Recht vor, ihre Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Vergütung dieser Dritten erfolgt ausschließlich durch QUALITYPOINT GMBH, und es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrags keinerlei Geschäftsbeziehungen mit Personen oder Unternehmen einzugehen, die von QUALITYPOINT GMBH zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingesetzt werden. Insbesondere wird der Auftraggeber diese Personen oder Unternehmen nicht mit ähnlichen Beratungsdienstleistungen beauftragen, die auch von QUALITYPOINT GMBH angeboten werden.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen an seinem Geschäftssitz eine ungestörte Arbeitsumgebung für die Erfüllung des Beratungsauftrags ermöglichen und den zügigen Fortschritt des Beratungsprozesses fördern.

3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, QUALITYPOINT GMBH umfassend über frühere oder laufende Beratungen, einschließlich solcher in anderen Fachbereichen, zu informieren.

3.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass QUALITYPOINT GMBH ohne besondere Aufforderung alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden und ihm sämtliche Vorgänge und Umstände bekannt gegeben werden, die für die Ausführung des Beratungsauftrags relevant sind. Dies schließt auch Unterlagen, Vorgänge und Umstände ein, die während der Beratungstätigkeit bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber gewährleistet, dass seine Mitarbeiter sowie die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat), falls vorhanden, vor Beginn der Tätigkeit von QUALITYPOINT GMBH über diese informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der QUALITYPOINT GMBH zu schützen. Dies beinhaltet insbesondere die Vermeidung von Angeboten seitens des Auftraggebers für Anstellungen oder die Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung, die die Unabhängigkeit der genannten Personen beeinträchtigen könnten.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Die QUALITYPOINT GMBH verpflichtet sich, dem Auftraggeber entsprechend dem Arbeitsfortschritt Berichte über ihre eigene Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls der beauftragten Dritten vorzulegen.

5.2 Bei der Erstellung des vereinbarten Werkes ist die QUALITYPOINT GMBH weisungsfrei und handelt eigenverantwortlich und eigenständig. Es besteht keine Bindung an einen bestimmten Arbeitsort oder Arbeitszeit.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an sämtlichen Werken, die von der QUALITYPOINT GMBH, ihren Mitarbeitern oder beauftragten Dritten erstellt werden (einschließlich Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Dokumente, Zeichnungen, Datenträger, Konzepte, grafische Darstellungen usw.), liegen ausschließlich bei der QUALITYPOINT GMBH. Diese Werke dürfen vom Auftraggeber nur für die im Vertrag festgelegten Zwecke verwendet werden, sowohl während als auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung dieser Werke ohne ausdrückliche Zustimmung der QUALITYPOINT GMBH ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Jegliche unberechtigte Vervielfältigung oder Verbreitung führt nicht zu einer Haftung der QUALITYPOINT GMBH, insbesondere nicht für die Richtigkeit der Werke gegenüber Dritten.

6.2 Ein Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die QUALITYPOINT GMBH zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Die QUALITYPOINT GMBH verpflichtet sich, bekanntgewordene Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer erbrachten Leistung zu beheben. Der Auftraggeber wird unverzüglich darüber informiert.

7.2 Dieser Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

Die QUALITYPOINT GMBH haftet dem Auftraggeber für Schäden – mit Ausnahme von Personenschäden – nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Diese Haftungseinschränkung gilt entsprechend für Schäden, die auf von der QUALITYPOINT GMBH beigezogene Dritte zurückzuführen sind.

Falls die QUALITYPOINT GMBH das Werk unter Beteiligung Dritter erbringt und dadurch Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, überträgt die QUALITYPOINT GMBH diese Ansprüche auf den Auftraggeber. In einem solchen Fall sollte sich der Auftraggeber primär an diese Dritten wenden.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Die QUALITYPOINT GMBH verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung aller geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlicher Informationen über den Auftraggeber, einschließlich der Art, des Umfangs und der operativen Tätigkeit.

9.2 Darüber hinaus ist die QUALITYPOINT GMBH dazu verpflichtet, absolute Vertraulichkeit über den gesamten Inhalt des Werkes sowie alle Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes bekannt werden, einschließlich der Daten von Klienten des Auftraggebers, gegenüber Dritten zu wahren.

9.3 Die Schweigepflicht der QUALITYPOINT GMBH gegenüber etwaigen Gehilfen und Stellvertretern, die sie in Anspruch nimmt, wird hiermit aufgehoben. Jedoch ist die QUALITYPOINT GMBH verpflichtet, diese Personen vollständig an die Verschwiegenheitsverpflichtung zu binden und haftet für etwaige Verstöße gegen diese Verpflichtung in gleicher Weise wie für eigene Verstöße.

9.4 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht unbegrenzt über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

9.5 Die QUALITYPOINT GMBH ist befugt, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber gewährleistet, dass sämtliche erforderlichen Maßnahmen gemäß dem Datenschutzgesetz getroffen wurden, insbesondere die Einholung von Zustimmungserklärungen der Betroffenen.

10. Honorar

10.1 Nach Abschluss des vereinbarten Werkes erhält die QUALITYPOINT GMBH ein Honorar gemäß der zwischen dem Auftraggeber und der QUALITYPOINT GMBH getroffenen Vereinbarung. Die QUALITYPOINT GMBH ist befugt, entsprechend dem Arbeitsfortschritt Zwischenrechnungen zu stellen und entsprechende Akontozahlungen zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit der Rechnungsstellung durch die QUALITYPOINT GMBH fällig.

10.2 Die QUALITYPOINT GMBH wird dem Auftraggeber jeweils eine Rechnung ausstellen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt und alle gesetzlich erforderlichen Merkmale aufweist.

10.3 Zusätzlich zu dem Honorar sind anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten usw. gegen Vorlage einer Rechnung durch die QUALITYPOINT GMBH vom Auftraggeber zu erstatten.

10.4 Sollte die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, unterbleiben oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die QUALITYPOINT GMBH, behält sich die QUALITYPOINT GMBH den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen vor. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für die erwartete Stundenanzahl des gesamten vereinbarten Werkes abzüglich der ersparten Aufwendungen zu entrichten. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 30 Prozent des Honorars für diejenigen Leistungen vereinbart, die die QUALITYPOINT GMBH bis zum Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat.

10.5 Sollte der Auftraggeber Zwischenabrechnungen innerhalb der definierten Zahlungsfrist nicht begleichen, ist die QUALITYPOINT GMBH von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. In einem solchen Fall behält sich die QUALITYPOINT GMBH das Recht vor, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sofort aufzulösen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche aufgrund der Nichtzahlung bleibt hiervon unberührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Die QUALITYPOINT GMBH ist befugt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zuzustellen. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die QUALITYPOINT GMBH ihm Rechnungen in elektronischer Form übermittelt.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet üblicherweise mit Abschluss des Projekts.

12.2 Ungeachtet dessen kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.

13. Stornobedingungen

Die QUALITYPOINT GMBH strebt eine reibungslose Durchführung des Projekts an und plant die Termine im Voraus verbindlich mit dem Auftraggeber. Sollten diese Termine seitens des Auftraggebers abgesagt werden, behält sich die QUALITYPOINT GMBH vor, folgende Stornosätze gemäß der geplanten Termindauer in Rechnung zu stellen:

  • Bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: 20 % Stornokosten
  • Bis 2 Tage vor dem vereinbarten Termin: 30 % Stornokosten
  • Unter 2 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 50 % Stornokosten

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen die Gewissenhaftigkeit und Wahrheitsgemäßheit aller Angaben im Vertrag und verpflichten sich, etwaige Änderungen unverzüglich gegenseitig mitzuteilen.

14.2 Änderungen dieses Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; ebenso gilt dies für Abweichungen von diesem Formerfordernis. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

14.3 Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen österreichischen Recht. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der QUALITYPOINT GMBH. Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensstandort der QUALITYPOINT GMBH zuständig.