Verwalten Sie Anlagen und Messmittel, halten Sie den Überblick über Wartungen und Reparaturen, lassen Sie sich zu fälligen internen und externen Prüfungen erinnern. Durch die Verknüpfungsmöglichkeit der vorgegebenen Pflichten mit der Betriebsanlagengenehmigung behalten Sie Ihre gesetzlichen Auflagen immer im Auge.